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Freistellungsbescheinigung
Finanzamt Wiesbaden II
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen
gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Gültig vom 01.11.2024 bis 28.08.2027
Freistellungsbescheinigung